Spielsperre und Limits in der Schweiz: Das zentrale Sperrregister verstehen
Diese Seite ist als Orientierung für alle gedacht, die ihren Umgang mit Glücksspiel überdenken oder einer nahestehenden Person helfen möchten. Sie erklärt, wie das zentrale Schweizer Sperrregister funktioniert, welche Limits jedes konzessionierte Casino zwingend bereitstellen muss, wie eine Sperre wieder aufgehoben werden kann und welche Beratungsstellen in der Schweiz kostenlos und anonym erreichbar sind. Hilfe ist kein Eingeständnis von Schwäche, sondern ein wirksamer Schritt zurück zur Kontrolle.
Rechtlicher Rahmen: Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) regelt seit dem 1. Januar 2019 den gesamten Schweizer Glücksspielmarkt. Die Spielsperre ist in BGS Art. 80–82 verankert, das zentrale Register in BGS Art. 86. Konzessionierte Spielbanken sind nach BGS Art. 73–75 verpflichtet, gefährdete Personen zu identifizieren und ans Register anzuschliessen.
🛡️ Was ist das zentrale Sperrregister?
Das zentrale Sperrregister ist eine schweizweite Datenbank gesperrter Personen. Sie wird von der ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) und der Gespa (Schweizerische Behörde für Geldspielaufsicht) geführt und ist für alle konzessionierten Anbieter verpflichtend abzufragen, bevor eine Person ein Konto eröffnet, einzahlt oder ein Spiel beginnt. Wer im Register steht, kann bei keinem dieser Anbieter spielen – auch nicht in einer anderen Spielbank oder bei einem anderen Online-Casino.
Eingeführt wurde das Register mit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes 2019. Es ersetzte die zuvor pro Casino isoliert geführten Sperrlisten und schuf erstmals einen wirksamen, kantonsübergreifenden Schutz. Seit dem 7. Januar 2025 gilt eine Schweizer Sperre zusätzlich automatisch im Fürstentum Liechtenstein.
Anonymität gegenüber anderen Spielenden: Das Register ist nicht öffentlich. Niemand ausser den konzessionierten Anbietern und der ESBK kann sehen, ob eine Person gesperrt ist. Auch die ESBK selbst kann laut eigener Information nicht ohne weiteres einsehen, wer eingetragen ist – die Spielbanken prüfen die Sperre bei jeder Anmeldung automatisch im Hintergrund. Ihr Arbeitgeber, Ihre Bank oder Ihr Umfeld erhält keine Information.
Wichtig zur Einordnung: Das Sperrregister erfasst Personen, nicht Konten. Wenn Sie gesperrt sind und ein neues Konto bei einem anderen Schweizer Anbieter eröffnen wollen, wird Ihr Eintrag bei der KYC-Prüfung erkannt und der Account abgelehnt. Eine Umgehung über falsche Personalien ist nach BGS Art. 130–131 strafbar.
📋 Drei Arten der Sperre im Überblick
Das Geldspielgesetz unterscheidet drei Wege, wie ein Eintrag im Register entsteht. Welcher Weg gewählt wird, hängt davon ab, wer den Antrag stellt und welche Gründe vorliegen.
| Sperr-Typ | Rechtsgrundlage | Auslöser / Trigger | Mindestdauer | Aufhebung |
|---|---|---|---|---|
| Selbstsperre | BGS Art. 80 Abs. 1 lit. a | Eigene schriftliche oder persönliche Anmeldung in einer Schweizer Spielbank. | 3 Monate (kann beliebig verlängert werden, unbefristet möglich). | Schriftlicher Antrag nach Ablauf, Sperrgrund darf nicht mehr bestehen. |
| Drittsperre | BGS Art. 80 Abs. 1 lit. c | Antrag durch Familienangehörige, gesetzliche Vertretung oder Bevollmächtigte mit glaubhafter Begründung. | Unbefristet, bis die ursprünglichen Gründe beseitigt sind. | Nur durch die gesperrte Person möglich, gleicher Antragsweg wie bei der Selbstsperre. |
| Anordnungssperre | BGS Art. 80 Abs. 1 lit. b | Casino oder Lottoanbieter erkennt aufgrund eigener Wahrnehmung oder Meldungen Dritter Anzeichen problematischen Spielverhaltens (Überschuldung, exzessives Spielen, fehlendes Einkommen). | Unbefristet, bis Sperrgrund nachweislich entfällt. | Antrag mit Nachweis stabiler Verhältnisse, oft mit Beratungsgespräch verknüpft. |
⏱️ Selbstsperre Schritt für Schritt: Wie Sie sich freiwillig sperren
Die Selbstsperre ist die mit Abstand häufigste Form. Laut ESBK-Statistik 2024 sind in der Schweiz rund 80'000 Personen im zentralen Register eingetragen – die überwiegende Mehrheit davon hat den Eintrag selbst beantragt. Der Antrag ist kostenlos, anonym gegenüber Dritten und in jeder konzessionierten Spielbank möglich.
- Spielbank wählen Es genügt jede einzelne der 21 land-basierten Spielbanken oder Online-Spielbanken (z.B. swiss4win, mycasino, Jackpots). Eine Wahl betrifft alle Anbieter gleichermassen, da der Eintrag im zentralen Register gilt.
- Antrag persönlich oder schriftlich Persönlich: Vor Ort beim Empfang oder beim Spielerschutz-Beauftragten. Schriftlich: per Post mit Unterschrift und Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID). Eine reine Sperre über das Online-Konto sperrt nur diesen Anbieter, nicht das Register.
- Mindestdauer festlegen Die Sperre gilt mindestens 3 Monate. Sie können eine längere oder unbefristete Dauer wählen. Bei einer unbefristeten Sperre müssen Sie aktiv die Aufhebung beantragen, sonst bleibt sie bestehen.
- Sofortige Wirkung Mit dem Eintrag im Register sind Sie sofort von allen konzessionierten Anbietern ausgeschlossen. Bestehende Konten werden geschlossen, das Echtgeldguthaben wird auf Ihr hinterlegtes Bankkonto ausbezahlt.
Was sofort einsehbar ist: Nach der Sperre sehen Sie in Ihrem (jetzt geschlossenen) Casino-Konto die Auszahlung Ihres Restguthabens und das Sperr-Datum. Bei einigen Anbietern wird zusätzlich eine kurze Bestätigung per E-Mail oder Post versandt. Die Bestätigung ist auch Beleg, falls Sie nach Aufhebung wieder spielen möchten.
👨👩👧 Drittsperre: Wenn Familie oder Bevollmächtigte handeln
Manchmal sieht das Umfeld früher als die spielende Person selbst, dass das Spielverhalten kippt. In solchen Situationen erlaubt das Geldspielgesetz die Drittsperre nach BGS Art. 80 Abs. 1 lit. c. Antragsberechtigt sind:
- Ehepartner, eingetragene Partner und Personen in eingetragener Partnerschaft
- Eltern oder volljährige Kinder, die in einem Hausstand mit der Person leben oder durch sie wirtschaftlich betroffen sind
- Gesetzliche Vertretungen (Beistandschaften, Vormundschaften)
- Bevollmächtigte mit dokumentierter Vollmacht
Der Antrag erfolgt schriftlich an eine konzessionierte Spielbank. Die antragstellende Person muss glaubhaft darlegen, dass die spielende Person sich oder ihr Umfeld finanziell oder sozial gefährdet. Belege sind hilfreich: ungewöhnliche Kontoauszüge, Mahnungen, Inkasso-Schreiben, Aussagen anderer Familienmitglieder. Die Spielbank prüft den Antrag, fordert ggf. zusätzliche Unterlagen an und entscheidet dann über den Eintrag im Register.
Familie kann handeln, auch ohne Zustimmung der spielenden Person. Die Drittsperre ist eines der wirksamsten Schutzinstrumente, wenn jemand selbst die Kontrolle verloren hat. Sie ist nicht als Bestrafung gedacht, sondern als Notbremse. Beratungsstellen wie SOS Spielsucht oder Sucht Schweiz unterstützen Angehörige bei der Vorbereitung des Antrags und bei der Kommunikation innerhalb der Familie.
🏛️ Anordnungssperre: Wenn das Casino selbst handelt
Konzessionierte Schweizer Spielbanken sind nach BGS Art. 73 und Art. 80 Abs. 1 lit. b verpflichtet, problematisches Spielverhalten zu erkennen und zu reagieren. Sie verfügen dafür über Schulungen für Mitarbeitende, automatisierte Verhaltensanalysen (etwa starke Anstiege bei Einzahlungen, lange Sessions, häufige Limit-Erhöhungen) und Spielerschutz-Beauftragte.
Die Anordnungssperre tritt typischerweise ein, wenn:
- Hinweise auf Überschuldung oder fehlende finanzielle Grundlagen vorliegen (z.B. Spieleinsätze, die offensichtlich nicht aus dem Einkommen finanzierbar sind)
- Anzeichen von exzessivem Spielverhalten erkannt werden (lange Sessions, häufige nächtliche Spielzeiten, immer höhere Einsätze)
- Hinweise von Drittpersonen (Familie, Sozialberatung) bei der Spielbank eingehen
- Die Person bereits in einer Beratungsstelle wegen Spielproblemen aktenkundig ist und dies bekannt wird
Die Spielbank teilt der betroffenen Person die Sperre schriftlich mit. Es gibt ein Anhörungs- und Einspracherecht. Die Sperre selbst wirkt aber sofort – ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das ist gewollt, denn der Schutz muss greifen, ohne dass sich die Person erst durch ein langes Verfahren in weitere Verluste retten kann.
🎰 Welche Anbieter sind ans Sperrregister angeschlossen?
Nicht alle Glücksspielangebote in der Schweiz sind ans zentrale Register angeschlossen – die folgenden Tabellen zeigen, wo eine Sperre wirkt und wo nicht.
| Anbieter / Kategorie | Anzahl / Umfang | Pflicht zur Anbindung |
|---|---|---|
| Konzessionierte Spielbanken vor Ort (A- und B-Konzession) | 21 land-basierte Häuser | Ja, BGS Art. 73 |
| Schweizer Online-Spielbanken (Konzessionserweiterung) | Alle aktuell ESBK-bewilligten Online-Casinos | Ja, BGS Art. 73 / 75 |
| Swisslos (Lotterien Deutschschweiz und Tessin) | Online-Grossspiele und Sportwetten Swisslos | Ja, Gespa-Konzession |
| Loterie Romande (Lotterien Westschweiz) | Online-Grossspiele Romandie | Ja, Gespa-Konzession |
| Sportwetten ausserhalb Swisslos / Loterie Romande | Nicht im zentralen Register erfasst | Nein – andere Konzessionierung |
| Offshore-Casinos (Curacao, Malta, etc.) | Werden in der Schweiz technisch geblockt | Nein – kein Schutz, illegal in CH |
ESBK-Statistik 2024: Rund 80'000 Personen sind aktuell im zentralen Sperrregister eingetragen – das entspricht etwa 1,1 % der erwachsenen Schweizer Bevölkerung. Die Mehrheit der Einträge sind freiwillige Selbstsperren. Die Zahl wächst seit 2019 kontinuierlich, weil mehr Menschen das Instrument kennen und nutzen.
💰 Freiwillige Limits im Detail: Einzahlung, Verlust, Einsatz, Zeit
Bevor eine Sperre nötig wird, sind die freiwilligen Limits die erste Verteidigungslinie. Jeder konzessionierte Schweizer Online-Anbieter muss diese Werkzeuge kostenlos und sofort sichtbar im Konto bereitstellen. Die Pflicht ergibt sich aus der Spielbankenverordnung und den Spielerschutzkonzepten der ESBK.
Die folgende Tabelle zeigt alle Limit-Werkzeuge mit Beispielwerten und der Frage, wie schnell sich Werte ändern lassen:
| Instrument | Optionen | Beispielwert | Wie ändern |
|---|---|---|---|
| Einzahlungslimit | Täglich, wöchentlich, monatlich (Casino kann auch alle drei verlangen). | Täglich 100 CHF, wöchentlich 500 CHF, monatlich 1'500 CHF. | Senkung sofort wirksam, Erhöhung mit 7-tägiger Cool-Off-Periode. |
| Verlustlimit | Maximal akzeptierter Nettoverlust pro Tag, Woche oder Monat. | Wöchentliches Verlustlimit 300 CHF; danach automatischer Spielstopp bis zur nächsten Periode. | Senkung sofort, Erhöhung mit Cool-Off (typischerweise 7 Tage). |
| Einsatzlimit pro Session | Maximaler Einsatz pro Spin, Hand oder Runde. | 5 CHF maximaler Einsatz pro Slot-Spin oder Live-Hand. | Sofort möglich; Erhöhung manchmal mit kurzem Bestätigungsdialog. |
| Zeitlimit pro Session | Maximale durchgehende Spielzeit; nach Ablauf erzwungene Pause. | 60 Minuten Session, dann automatischer Logout für 30 Minuten. | Im Spielerschutz-Bereich änderbar, Senkung jederzeit. |
| Reality-Check / Realitätscheck | Periodische Einblendung von Spieldauer, Einsätzen und Bilanz. | Alle 30 Minuten Pop-up: «Sie spielen seit 30 Minuten. Bilanz: -45 CHF. Weiterspielen?». | Intervall (15 / 30 / 60 Min.) frei wählbar. |
| Cool-Off / kurze Spielpause | Selbst gewählte Sperre des Anbieters für 24 h bis 30 Tage. | 7-tägige Pause nach einer Verlustsession. | Vorzeitige Aufhebung in der Regel nicht möglich. |
Limits sind im Konto sofort einsehbar. Sie finden alle Limit-Werte unter «Spielerschutz», «Verantwortungsvolles Spielen», «Limits» oder «Mein Konto → Sicherheit». Eine Senkung ist immer sofort wirksam – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Erhöhung wird erst nach einer Cool-Off-Frist von in der Regel 7 Tagen aktiv. So sollen impulsive Erhöhungen während einer Verlustsession verhindert werden.
🔔 Reality-Checks und Pause-Funktionen
Reality-Checks sind regelmässige Erinnerungen, die während einer laufenden Session eingeblendet werden. Sie zeigen typischerweise:
- Die bisherige Session-Dauer (z.B. «Sie spielen seit 30 Minuten.»)
- Die Bilanz der Session (Einsätze, Gewinne, Saldo in CHF)
- Die Frage, ob Sie weiterspielen oder pausieren möchten
Sie können das Intervall meist selbst wählen (15, 30, 45, 60 Minuten). Das Intervall sollte zur eigenen Spielgewohnheit passen: Bei langen Sessions sind kürzere Reality-Checks (15–30 Min.) wirksamer als seltene Hinweise. Manche Anbieter erzwingen einen Reality-Check nach 60 Minuten, unabhängig von Ihrer Wahl.
Zusätzlich bieten alle konzessionierten CH-Anbieter eine Cool-Off-Funktion: eine selbst gewählte Spielpause für 24 Stunden, 7 Tage, 14 Tage oder 30 Tage. Während dieser Zeit ist der Account gesperrt, eine vorzeitige Aufhebung ist in der Regel nicht möglich. Cool-Off ist niedrigschwelliger als die Sperre im zentralen Register und eignet sich für kurze Auszeiten nach einer Verlustsession.
🔓 Aufhebung der Sperre: Der vierstufige Prozess
Eine Sperre ist nicht für die Ewigkeit gedacht – sie soll Schutz bieten, solange er gebraucht wird. Wenn die Gründe entfallen sind, kann die Sperre aufgehoben werden. Der Prozess ist bewusst nicht trivial gestaltet, damit eine Aufhebung mit ruhigem Kopf passiert.
- Schritt 1 – Schriftlicher Antrag Die gesperrte Person stellt einen unterzeichneten Antrag an eine konzessionierte Schweizer Spielbank (persönlich oder per Post mit Kopie eines amtlichen Ausweises). Online-Anträge per Casino-Konto sind nicht ausreichend; das zentrale Register verlangt eine schriftliche Erklärung.
- Schritt 2 – Cooling-Off-Frist (3 bis 12 Monate) Frühestens 3 Monate nach Eintrag der Sperre kann die Aufhebung beantragt werden. Bei Anordnungs- oder Drittsperren prüft die Spielbank, ob die ursprünglichen Gründe (Überschuldung, exzessives Spiel) nicht mehr bestehen – das kann bis zu 12 Monate dauern.
- Schritt 3 – Beratungsgespräch (oft Pflicht) Bei Anordnungssperren und in vielen Fällen von Selbstsperren nach kritischer Vorgeschichte verlangt die Spielbank ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einer Suchtberatungsstelle, einer Psychiaterin oder einem Psychiater oder einer ähnlichen Fachperson.
- Schritt 4 – Aufhebung im zentralen Register Akzeptiert die Spielbank den Antrag, übermittelt sie die Aufhebung an das zentrale Sperrregister der ESBK. Erst danach ist der Zugang zu allen konzessionierten CH-Anbietern wieder möglich. Eine erneute Selbstsperre ist jederzeit möglich.
Praxis-Hinweis: Auch nach formaler Aufhebung ist es sinnvoll, vorsichtig wieder einzusteigen. Setzen Sie tiefe Limits (z.B. monatliches Einzahlungslimit von 100–200 CHF) für die ersten 6 Monate und beobachten Sie Ihr Verhalten. Wenn frühere Muster zurückkehren – Verlustjagd, Heimlichkeit, Stressspielen –, lassen Sie sich zur Sicherheit erneut sperren. Eine zweite Sperre ist kein Rückschritt, sondern ein bewusster Schutz.
🆘 Hilfsstellen und Beratung in der Schweiz
Beratung ist immer kostenlos und vertraulich, oft anonym, und sie steht auch Angehörigen offen. Sie müssen nicht «schlimm genug» sein, um anzurufen. Die folgenden Anlaufstellen sind die wichtigsten in der Schweiz und decken Telefonberatung, Online-Chat und persönliche Termine ab.
Kanal: Telefonberatung, E-Mail, Online-Selbsttest
Verfügbarkeit: Werktags, vertraulich, kostenlos. Auch für Angehörige.
Kanal: Telefonische Beratung, Online-Coaching, Webinare
Verfügbarkeit: Mo–Fr 09:00–17:00, Tarif Lokalgespräch, anonym.
Kanal: Telefonberatung 24/7, anonym, kostenlos
Verfügbarkeit: Rund um die Uhr, mehrsprachig, auch für Angehörige.
Kanal: Téléphone d'aide francophone, Online-Chat
Verfügbarkeit: Mo–Fr 08:00–20:00, gratuit, anonyme.
Kanal: Krisentelefon, anonym, in akuten Belastungssituationen
Verfügbarkeit: 24/7, kostenlos aus dem Schweizer Fest- und Mobilnetz, mehrsprachig.
Kanal: Persönliche Beratung vor Ort, oft kostenlos für Einwohner des Kantons
Verfügbarkeit: Termine werktags, in vielen Kantonen auch Online-Termine möglich.
Zusätzlich existiert in jedem Kanton mindestens eine spezialisierte Suchtberatungsstelle, die kostenlose Beratung für Einwohner anbietet. Die Suche nach der nächstgelegenen Stelle gelingt am einfachsten über das Verzeichnis von Infodrog (infodrog.ch/de/hilfe-finden) oder direkt über den Hausarzt.
Weiterlesen auf AlpCasino.ch:
⚠️ Bei Offshore-Casinos: Keine Schutzwirkung
Offshore-Casinos – also Anbieter mit Lizenz aus Curaçao, Malta, Gibraltar oder anderen Staaten ohne Schweizer Konzession – sind in der Schweiz nicht zugelassen. Sie sind nicht ans zentrale Sperrregister angeschlossen und prüfen den Eintrag nicht. Eine Sperre im ESBK-Register schützt dort also nicht.
Achtung – kein Schutz bei Offshore-Casinos: Wer im zentralen Register gesperrt ist und sich auf einer Offshore-Seite anmeldet, kann dort weiterspielen. Diese Seiten sind in der Schweiz illegal, ihre Verträge mit Spielenden sind nichtig, Auszahlungen rechtlich kaum durchsetzbar. Hinzu kommt: Verluste auf solchen Seiten zählen unter Umständen als Steuer- und Geldwäschereithema. Wenn Sie sich gesperrt haben, halten Sie diese Sperre auch online aktiv – nutzen Sie zusätzliche technische Filter wie GamBan, Net Nanny oder Browser-Erweiterungen, die Glücksspielseiten generell blockieren.
Die ESBK führt zusätzlich zum Spieler-Sperrregister eine Sperrliste illegaler Online-Anbieter. Schweizer Internetanbieter (Swisscom, Sunrise, Salt etc.) sind seit 2019 verpflichtet, diese Domains technisch zu blockieren (DNS-Sperren). Die Liste wird laufend aktualisiert. Eine vollständig dichte Blockade gibt es nicht – VPN, ausländische DNS-Server oder neue Domains umgehen die Sperre. Der Schutz ist deshalb nicht absolut. Wer wirklich Distanz zum Spielen braucht, kombiniert die ESBK-Sperre mit Software-Filtern und einer aktiven Beratung.
Sperrumgehung ist strafbar. Wer als gesperrte Person trotzdem spielt – etwa über falsche Personalien, Familienkonten oder Strohmänner – macht sich nach BGS Art. 130–131 strafbar. Auch der Anbieter, der wissentlich Gesperrte zulässt, kann seine Konzession verlieren. Das Register ist kein bürokratischer Akt, sondern ein bindendes Instrument mit strafrechtlicher Wirkung.
✅ Wichtige Punkte zum Mitnehmen
- Eine Sperre ist niemals Scheitern, sondern ein wirksamer Schritt zurück zur Kontrolle. 80'000 Schweizerinnen und Schweizer nutzen das Instrument aktiv.
- Limits zuerst, Sperre als Eskalationsstufe. Nutzen Sie Einzahlungs-, Verlust- und Zeitlimits sowie Cool-Off, bevor die Sperre zum Thema wird.
- Familie kann handeln. Die Drittsperre ist ein legales und schnelles Werkzeug, wenn jemand selbst die Kontrolle verloren hat.
- Das Register schützt nur bei legalen Schweizer Anbietern. Offshore-Seiten sind nicht angeschlossen – kombinieren Sie die Sperre mit technischen Filtern.
- Beratung ist kostenlos und anonym. SOS Spielsucht (0800 040 080) ist 24/7 erreichbar – auch für Angehörige.
❓ Häufige Fragen zu Spielsperre und Limits in der Schweiz
Wie melde ich mich beim zentralen Sperrregister an?
Sie können die Selbstsperre persönlich in einer beliebigen konzessionierten Schweizer Spielbank beantragen oder schriftlich per Post zusammen mit einer Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID). Sobald die Spielbank den Antrag akzeptiert, wird der Eintrag im zentralen Register der ESBK vorgenommen und gilt automatisch in allen ESBK-konzessionierten Casinos vor Ort und online sowie bei Swisslos und Loterie Romande. Eine reine Sperre über das Casino-Konto sperrt Sie nur bei diesem einen Anbieter, nicht im zentralen Register.
Kann ich die Spielsperre vorzeitig aufheben lassen?
Nein. Die Mindestdauer einer Sperre beträgt 3 Monate; vorher kann selbst die gesperrte Person keine Aufhebung erwirken. Nach Ablauf braucht es einen schriftlichen Antrag, oft ein Beratungsgespräch sowie den Nachweis, dass die Gründe für die Sperre (Überschuldung, exzessives Spielverhalten) nicht mehr bestehen. Bei Drittsperren oder Anordnungssperren kann der Prozess länger dauern, weil die Spielbank zusätzliche Belege verlangt.
Sind Offshore-Casinos auch im Schweizer Sperrregister erfasst?
Nein. Das zentrale Register umfasst nur ESBK-konzessionierte Spielbanken (vor Ort und online) sowie die Lotterieanbieter Swisslos und Loterie Romande. Offshore-Casinos mit Curacao- oder Malta-Lizenz ohne Schweizer Konzession sind in der Schweiz nicht zugelassen. Die ESBK führt zusätzlich eine Sperrliste illegaler Anbieter, die seit 2019 von Schweizer Internetanbietern technisch geblockt wird (DNS-Sperren). Eine Sperre im ESBK-Register schützt Sie also bei allen legalen Schweizer Anbietern, aber nicht automatisch vor unerlaubten Offshore-Seiten.
Was kostet die Spielsperre?
Die Eintragung im zentralen Sperrregister ist kostenlos, sowohl bei Selbstsperre als auch bei Drittsperre und Anordnungssperre. Auch die Aufhebung ist kostenlos. Wenn ein Beratungsgespräch verlangt wird, fallen unter Umständen Kosten bei der Beratungsstelle an – die meisten kantonalen Suchtberatungsstellen und SOS Spielsucht bieten ihre Dienstleistungen jedoch unentgeltlich an.
Wie funktionieren die freiwilligen Limits in Schweizer Online-Casinos?
Jeder konzessionierte Schweizer Online-Anbieter muss Einzahlungs-, Verlust-, Einsatz- und Zeitlimits anbieten und Reality-Checks ermöglichen. Sie setzen die Werte selbst im Spielerschutz-Bereich Ihres Kontos fest. Eine Senkung ist sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach einer Cool-Off-Frist von in der Regel 7 Tagen, damit emotionale Entscheidungen nicht direkt zum Risiko werden. Limits gelten pro Anbieter; die Sperre im zentralen Register hingegen wirkt anbieterübergreifend.
Kann meine Familie mich gegen meinen Willen sperren lassen?
Ja, mit einer sogenannten Drittsperre (BGS Art. 80 Abs. 1 lit. c). Familienangehörige, gesetzliche Vertretungen oder Bevollmächtigte können bei einer konzessionierten Spielbank einen Antrag stellen, wenn sie glaubhaft darlegen, dass die betroffene Person sich oder ihre Familie durch das Spielen finanziell oder sozial gefährdet. Die Spielbank prüft den Antrag, kann zusätzliche Nachweise verlangen und entscheidet anschliessend über den Eintrag im zentralen Register. Die gesperrte Person kann später selbst die Aufhebung beantragen, sobald die Gründe entfallen sind.
Was passiert mit meinem Kontostand und offenen Bonussen bei einer Sperre?
Ihr Echtgeldguthaben wird vom Anbieter auf Ihr hinterlegtes Bankkonto ausbezahlt – meist innerhalb weniger Werktage. Offene Bonusguthaben oder Free Spins, die noch nicht freigespielt sind, verfallen in der Regel mit dem Wirksamwerden der Sperre, weil das Konto geschlossen wird. Konkrete Modalitäten regelt jedes Casino in den AGB unter «Kontoschliessung» oder «Spielsperre». Die Sperre selbst hindert Sie auch daran, ein neues Konto bei einem anderen konzessionierten CH-Anbieter zu eröffnen, da das Register zentral abgefragt wird.
Bin ich nach einer Sperre in Deutschland (OASIS) oder Österreich (Sperrkartei) auch automatisch gesperrt?
Nein. Das Schweizer Sperrregister, das deutsche OASIS-System (geführt vom Regierungspräsidium Darmstadt) und die österreichische Sperrkartei (Casinos Austria) sind voneinander unabhängige nationale Register ohne automatischen Datenaustausch. Eine Schweizer Sperre wirkt seit dem 7. Januar 2025 zusätzlich im Fürstentum Liechtenstein, nicht aber in DE/AT. Wer sich grenzüberschreitend schützen will, muss in jedem Land separat einen Sperreintrag beantragen.
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In unseren Listen findest du nur Plattformen mit gültiger Lizenz (z. B. ESBK / GESPA). So spielst du reguliert, mit geprüfter Auszahlungsfähigkeit & zertifizierter Spielintegrität. Alle Spiele besitzen unabhängige Prüfberichte, welche Fairness und transparente Auszahlungsstrukturen bestätigen.